Studiengang Populäre Musik ab 2014 in Bochum

NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Professor Kurt Mehnert (Folkwang Universität der Künste) haben den Startschuss für die geplante Gründung des „Instituts für Populäre Musik“ am Standort Zeche Bochum gegeben. Ab dem Studienjahr 2014 soll hier der künstlerisch-praktische Masterstudiengang „Populäre Musik“ angeboten werden. Deutschlandweit einzigartig ist dieser Studiengang, weil er als viersemestriges Projektstudium in der besonderen interdisziplinären Folkwang-Tradition verankert ist. Ministerin Schulze unterstrich die Bedeutung des Instituts: „Durch das neue Institut an der Folkwang Hochschule entsteht mit Studienbeginn 2014 in Bochum ein einmaliger Bildungsort für junge Kreative und junge Spitzentalente, sowohl für KünstlerInnen als auch für innovative VermarkterInnen von Popmusik. Das wird eine große Strahlkraft für NRW und darüber hinaus entwickeln“.
Professor Kurt Mehnert, Rektor der Folkwang Universität der Künste, erläuterte das Engagement der Hochschule: „Wir legen heute ein Kon-zept für ein neuartiges künstlerisches Projektstudium vor, weil wir aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Populären Musik (Studienprogramme für Jazz, Musical und integrative Komposition) wissen, wie groß der Bedarf für solch ein interdisziplinäres und künstlerisch ausgerichtetes Studienangebot ist. Im ‚Institut für Populäre Musik‘ werden wir exzellente junge Persönlichkeiten fördern und damit die Musikszene in Deutschland beleben.“
Das neue „Institut für Populäre Musik“ wird als zentrales Institut der Folkwang Universität der Künste ab dem Studienjahr 2014 geführt. Bis 2018 stellt die Stadt Bochum kostenfrei die Räumlichkeiten zur Verfügung. Konzeption und Entwicklung entstehen in enger Partnerschaft mit dem european centre for creative economy (ecce) und dem Kooperationspartner SAE-Institute. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch zusätzlich bereitgestellte Mittel des Landes NRW. Für das Jahr 2013 sind dies zunächst 145.000 Euro Entwicklungsbudget. Dazu kommen Mittel für Lehre und die Ersteinrichtung für die Aufnahme des Studienbetriebs sowie ab 2018 auch Mietkosten und Investitionsmittel.

Pressemitteilung, 11.03.2012

 

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